Markenrecht

MARKEN

Ein Zeichen oder eine Bezeichnung bzw. ein Name kann als Marke für ein Unternehmen oder ein Produkt geschützt werden. In der Regel ist die Marke dafür beim Markenamt anzumelden. Eine Marke kann für Deutschland, für die gesamte EU oder für einzelne Länder eingetragen werden. Es gibt auch unterschiedliche Formen von Marken. So kann eine Marke entweder als reine Wortmarke, als Wort-/Bildmarke oder als Bildmarke angemeldet werden, um nur einige Formen zu nennen. Mit einer geschützten Marke kann der Markeninhaber anderen die Benutzung des Zeichens oder eines ähnlichen Zeichens untersagen, sofern das andere Zeichen nicht bereits vorher als Marke geschützt war.

In dem Bereich ergibt sich eine Vielzahl von Themen, bei denen eine rechtliche Beratung sinnvoll ist, wie z.B. bei

  • der Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer Marke
  • der Wahl der Markenform
  • der Wahl des Schutzgebietes
  • der Bestimmung der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet werden soll
  • dem Erhalt einer Abmahnung wegen Nutzung eines ähnlichen Zeichens bzw. Markenverletzung
  • der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten wegen Markenverletzung
  • der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen und AGBs

Gerne berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Marken.

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Markenanmeldung: Schutz von Logos, Künstlernamen und anderen Zeichen als Marke

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