Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen persönlich geistigen Schöpfungen. Das können Texte, Bilder, Grafiken, Fotos, Filme, Musikwerke oder sonstige „Werke“ sein. Der Urheber darf darüber bestimmen, was mit dem Werk geschieht, ob er es veröffentlicht und vervielfältigt oder anderen die Nutzung gestattet bzw. Nutzungsrechte einräumt. Er kann außerdem grundsätzlich anderen verbieten, das „Werk“ zu benutzen.
In der Praxis ergeben hieraus eine Vielzahl von Themen, bei denen eine rechtliche Beratung sinnvoll ist, wie z.B. bei
- der Einräumung von Nutzungsrechten in Form von Lizenzvereinbarungen und AGB
- der Geltendmachung von (nachträglichen) Honoraransprüchen in Form einer angemessenen Vergütung
- der Gestaltung und Verhandlung von Galerieverträgen, Bildagenturverträgen, Ausstellungsverträgen und sonstigen Nutzungsverträgen
- der Geltendmachung der Rechte bei unbefugter Benutzung durch Dritte
- dem Erhalt einer Abmahnung oder der Inanspruchnahme aufgrund Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes
- der Beurteilung, ob z.B. eine Grafik dem Urheberrechtsschutz unterliegt
Gerne unterstütze und berate ich Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um das Urheberrecht.
Urheberrecht: Darf ich Kunstwerke als Vorlage benutzen?
Urheberrecht: Darf ich für meine Musik fremde Musikelemente übernehmen?