Genau wie das Impressum gehört auch die Datenschutzerklärung auf jede Website. Die Neuerungen, die die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich gebracht hat, hat die Informationspflicht aller Seitenbetreiber erweitert. Danach sind alle Websitebesucher darüber aufzuklären, wie und in welchem Umfang ihre Daten bei dem Besuch gespeichert werden und welche Rechte ihnen zustehen. Darüber hinaus ist die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sowie die verantwortliche Stelle zu nennen.
Nicht immer ist den Websitebetreibern klar, wodurch und in welchem Umfang überhaupt bei dem Besuch der Website Daten erhoben werden. Gerne können Sie dies von mir überprüfen lassen und eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen lassen.
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte berate ich Sie auch zu der Frage, ob Ihre Website datenschutzkonform ist und was Sie gegebenenfalls ändern müssen, um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.
Publikation in der Novum
Welche rechtlichen Vorgaben sind bei der Gestaltung der eigenen Webseite zu beachten?